Gesetzliche Grundlagen
Einführung des 8,33-kHz Kanalabstandes unterhalb von FL 195 im Luftraum der ICAO-Region EUR gemäss Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1079/2012 vom 16. November 2012.
Bis spätestens 31. Dezember 2017 müssen alle Funkgeräte mit einem Kanalabstand von 8,33 kHz betrieben werden können.